
Immobilienbewertung
Ob Erbfall, Scheidung oder Verkauf: Sie brauchen einen Wert, auf den Sie sich verlassen können. Wir ermitteln ihn zügig und genau, unabhängig von den Interessen Dritter.
Leistungsumfang
- Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB
- Bewertung für Erbschaft, Scheidung und steuerliche Zwecke
- Grundstücksbewertung
- Wertermittlung für Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser
- Wertermittlung für Wohnungs- und Teileigentum
- Wertermittlung von Industrieimmobilien
- Überprüfung vorliegender Gutachten und Schiedsgutachten
- Wertindikationen und Mietwertgutachten
- Restnutzungsdauergutachten
Was Ihre Immobilie wirklich wert ist
Ob Kauf, Verkauf oder Finanzierung: Am Ende steht eine Entscheidung über viel Geld. Unsere zertifizierten Sachverständigen ermitteln den Verkehrswert nach § 194 BauGB, gestützt auf aktuelle Marktdaten und die Vorgaben der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).
Am Anfang steht die Ortsbesichtigung. Danach werten wir alle bewertungsrelevanten Eckdaten und die vorhandenen Unterlagen aus. Unser Schwerpunkt liegt auf Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern sowie Gewerbe- und Industrieimmobilien, im nationalen wie im europäischen Raum.
So läuft eine Bewertung ab
1 · Auswahl des Sachverständigen
Gegenüber Finanzamt oder Gericht zählt, wer das Gutachten erstellt hat. Für viele Zwecke sind bestimmte Qualifikationen und Zertifizierungen Voraussetzung. Deshalb steht am Anfang die Wahl eines qualifizierten und erfahrenen Sachverständigen.
2 · Datenerfassung
Wir erfassen alles, was den Wert bestimmt: Größe, Zustand, Lage, Bauweise und Ausstattung. Dazu kommen sämtliche vorhandenen Unterlagen.
3 · Marktanalyse
Wir werten aus, wie sich vergleichbare Immobilien in der Region zuletzt verkauft haben. Grundlage sind die Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse und die aktuelle Marktentwicklung.
4 · Erstellung des Gutachtens
Sie erhalten ein schriftliches Gutachten mit dem ermittelten Verkehrswert und seiner Herleitung. Alle Annahmen und Grundlagen sind offengelegt, sodass Sie jeden Schritt nachvollziehen können.
Die drei Wertermittlungsverfahren der ImmoWertV
Vergleichswertverfahren
Das Vergleichswertverfahren orientiert sich am aktuellen Immobilienmarkt und berücksichtigt das Verhältnis von Angebot und Nachfrage. Kriterien wie Lage, Größe, Zustand, Ausstattung sowie die Verkaufspreise ähnlicher Objekte in der Umgebung fließen in die Bewertung ein.
Ertragswertverfahren
Das Ertragswertverfahren legt den Fokus auf die Ertragskraft einer Immobilie und wird vorrangig bei vermieteten Objekten angewendet. Grundlage sind die zukünftig erwarteten Mieteinnahmen sowie der Kapitalisierungszinssatz.
Sachwertverfahren
Beim Sachwertverfahren stehen baulicher Zustand und materielle Substanz im Vordergrund. Grundlage sind die Herstellungs- bzw. Wiederherstellungskosten. Der Ansatz findet vor allem bei selbstgenutzten Immobilien Anwendung.
Fragen zu dieser Leistung
Wie lange dauert ein Verkehrswertgutachten?
Welche Unterlagen brauchen Sie von mir?
Wird das Gutachten von Finanzamt und Gericht anerkannt?
Was kostet eine Immobilienbewertung?
Abgeschlossene Projekte
Hier ein kleiner Auszug aus unseren vergangenen Referenzen.
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