Immobilienbewertung

Immobilienbewertung eines Zweifamilienwohnhauses in Lichtenfels

Immobilienbewertung eines Zweifamilienwohnhauses in Lichtenfels durch das Förtsch Sachverständigenunternehmen

Die Förtsch Sachverständigenunternehmen GmbH wurde von einem privaten Auftraggeber mit der Erstellung eines Gutachtens zur Bewertung einer Eigentumswohnung in Lichtenfels beauftragt. Das Gutachten dient der Vorlage beim Finanzamt und soll für steuerliche Zwecke verwendet werden.

Im Rahmen des Auftrags führte ein qualifizierter Sachverständiger der Förtsch Sachverständigenunternehmen GmbH eine umfassende Ortsbesichtigung durch, um den Zustand und die Beschaffenheit der Immobilie zu untersuchen. Dabei wurden alle relevanten Faktoren, wie Lage, Größe, Ausstattung und Gebäudezustand, berücksichtigt.

Auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse erstellte der Sachverständige ein detailliertes Gutachten gemäß § 194 des Baugesetzbuches (BauGB). Dieses Gutachten ermittelt den aktuellen Verkehrswert der Eigentumswohnung, der den Preis widerspiegelt, der zum Zeitpunkt der Bewertung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Das erstellte Gutachten berücksichtigt alle wertbeeinflussenden Faktoren und stellt eine solide Basis für die steuerliche Bewertung der Eigentumswohnung dar. Es entspricht den fachlichen Standards und Anforderungen, die an ein solches Gutachten gestellt werden.

Mit der Erstellung des Gutachtens durch die Förtsch Sachverständigenunternehmen GmbH erhält der private Auftraggeber eine zuverlässige und fundierte Einschätzung des Verkehrswerts seiner Eigentumswohnung in Lichtenfels, die den Anforderungen des Finanzamts gerecht wird und als Grundlage für steuerliche Zwecke dienen kann.

Erbrachte Leistungen der Sachverständigen:

Ziel des Projekts:

Das zentrale Ziel dieses Projekts ist die fachgerechte und objektive Bewertung einer Immobilie unter Berücksichtigung aller relevanten Einflussfaktoren. Die Immobilienbewertung dient dem Auftraggeber als verlässliche Entscheidungsgrundlage für Kauf, Verkauf, Finanzierung oder Vermögensaufstellungen. Dabei werden Lage, Bausubstanz, Marktentwicklung sowie rechtliche und wirtschaftliche Aspekte umfassend analysiert, um einen realistischen Marktwert zu ermitteln.

Qualitätssicherung:

Die Qualitätssicherung hat bei diesem Projekt höchste Priorität. Die Förtsch Sachverständigenunternehmen GmbH garantiert durch den Einsatz etablierter Bewertungsmethoden, die gewissenhafte Untersuchung von Marktdaten und die hohe Fachkenntnis ihrer Sachverständigen, dass das erstellte Gutachten den tatsächlichen Verkehrswert der Immobilie exakt repräsentiert und den Anforderungen des § 194 BauGB entspricht.

1. Schritt
Nach Auftragsannahme erfolgt die Terminvereinbarung für die Ortsbesichtigung.
2. Schritt
Bei der Ortsbesichtigung werden alle relevanten Daten und Merkmale der Eigentumswohnung aufgenommen und dokumentiert.
3. Schritt
Anschließend werden Vergleichsobjekte und Marktdaten recherchiert und analysiert.
4. Schritt
Basierend auf den gesammelten Informationen erstellt der Sachverständige das Gutachten nach § 194 BauGB.
5. Schritt
Das fertige Gutachten mit dem ermittelten aktuellen Verkehrswert wird an den Auftraggeber übergeben.

Ergebnis:

Das Ergebnis des Projekts ist ein detailliertes Wertgutachten, das den ermittelten Verkehrswert (Marktwert) der Immobilie nachvollziehbar darstellt. Neben der fundierten Wertermittlung enthält das Gutachten eine Analyse der wertbeeinflussenden Faktoren sowie gegebenenfalls Empfehlungen zur Wertsteigerung oder zu notwendigen Sanierungsmaßnahmen. Das Gutachten dient dem Auftraggeber als belastbare Grundlage für Verkaufsverhandlungen, Finanzierungen, steuerliche Zwecke oder gerichtliche Auseinandersetzungen.

Projektdauer:

Die Dauer der Immobilienbewertung hängt von der Art und Komplexität des Objekts, der Verfügbarkeit relevanter Unterlagen sowie der gewünschten Bewertungsmethode ab. In der Regel kann das Gutachten innerhalb weniger Wochen nach der Vor-Ort-Besichtigung erstellt und dem Auftraggeber übermittelt werden.

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