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Wir helfen Ihnen gerne!

Unsere Mitarbeiter werden sich umgehen um Ihr Anliegen kümmern.

Häufig gestellte Fragen

Gründe gibt es viele. Vor allem die Sicherheit des Bauherrn spielt eine wichtige Rolle. Begleitet ein Bausachverständiger einen Immobilienbau von Anfang an, können Probleme frühzeitig erkannt und aus der Welt geschafft werden. Ein Sachverständiger kann den Bauplan der Immobilie auf eventuelle Fehler prüfen, kann abschätzen, ob die Kostenkalkulation passend ist und während der Bauphasen den Baufortschritt überwachen. Somit genießen die Bauherren das sichere Gefühl, dass ihre Immobilie exakt nach ihren Wünschen und Vorstellungen gebaut wird.

Wenn ein Schaden am Gebäude entdeckt wurde oder Mängel das ungestörte Wohnen unmöglich machen sind unsere Sachverständigen gefragt.
Unsere Experten können Ihnen viel Geld, Zeit, Nerven und Ärger ersparen.
Ob es sich um die Aufdeckung von Baupfusch oder der Kontrolle von Bauleistungen während  der Bauzeit oder einer Nachkontrolle von Bauleistungen handelt – unsere Bausachverständigen erkennen die vorhandenen Mängel und Schäden und halten diese zur Beweissicherung sowie für die weiteren Vorgehensweisen fest.

Die Kosten für einen Bausachverständigen sind sinnvoll angelegt. Schließlich können so teure Fehler oder oftmals teure Nachforderungen frühzeitig vermieden werden. Bausachverständige können somit sowohl die Baunebenkosten als auch die Kosten beim Hausbau in Teilen deutlich reduzieren.

  • Baubegleitende Qualitätssicherung
  • Rechnungsprüfungen
  • Beihilfe bei Bauabnahmen
  • Nachkontrollen von Bauleistungen
  • Beweissicherungen
  • Kontrollen vor Gewährleistungsablauf
  • Schadensermittlungen bei Bauschäden
  • Schadensermittlungen bei Schimmel- und Feuchtigkeitsschäden
  • Gutachtenerstellungen von Bauschäden und Baumängel
  • Schiedsgutachten
  • Gutachten für Gerichte
  • Gutachten für Versicherungen

Auf der Suche nach einer neuen Wohnung oder dem ersten eigenen Haus haben Sie Ihre Wunschimmobilie gefunden? Oder Sie möchten Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung zu einem möglichst hohen Preis verkaufen? Für Laien ist es schwer, den Wert einer Immobilie zu ermitteln oder mögliche Baumängel zu erkennen. Unsere Immobiliengutachter helfen Ihnen, den tatsächlichen Wert einer Immobilie fachgerecht zu schätzen und mögliche Mängel mit geübtem Auge zu identifizieren.

Mit einem Gutachten erhalten Käufer und Verkäufer von Immobilien Sicherheit. Außerdem schaffen Immobiliengutachter Klarheit, wenn es um Erbbaurecht oder die Höhe der Erbschaftssteuer geht. Auch im Scheidungsfall kann ein Immobiliensachverständiger für eine faire und gerichtsfeste Berechnungsgrundlage sorgen. Insbesondere beim Hausverkauf sowie Hauskauf sollten Sie nie auf ein Immobiliengutachten verzichten. Eine Wertauskunft untermauert Ihre Kaufpreisforderung als Verkäufer, dem Interessenten gibt ein Fachgutachten ein gutes Gefühl.

  • Immobilienbewertung in Form eines Vollgutachtens
  • Immobilienbewertung in Form eines Kurzgutachtens
  • Wertermittlung in Scheidungsfällen
  • Wertermittlung in Erbschaftsfällen
  • Wertermittlung in Fällen der Zwangsversteigerung
  • Wertermittlung für Ein- und Zweifamilienhäuse
  • Wertermittlung für Mehrfamilienhäuser
  • Wertermittlung für Wohnungs- und Teileigentum
  • Wertermittlung für gemischt genutzten und einfach gewerblich genutzten Objekten
  • Beratung und Beihilfe bei Immobilienkauf
  • Beratung und Beihilfe bei Immobilienverkauf
  • Verhandlungsführung bei Immobilienkauf oder Immobilienverkauf
  • Überprüfung von Gutachten
  • Erstellung von Schiedsgutachten
Scheidung ohne Rosenkrieg

Wenn eine Scheidung einvernehmlich und friedlich abläuft und es bei der Aufteilung des gemeinsamen Vermögens nur darum geht, den ungefähren aktuellen Verkehrswert einer Immobilie zu erfahren, ist ein Kurzgutachten ausreichend.

Erbengemeinschaft, die nicht im Streit ist

Auch bei Erbengemeinschaften, die sich gut verstehen, ist oft ein Kurzgutachten ausreichend, wenn es nur darum geht, das Erbe einigermaßen gerecht aufzuteilen.

Regulärer Immobilienverkauf

Wer seine Immobilie veräußern will und keine genaue Vorstellung vom aktuellen Marktwert hat, kann zum Beispiel einen freien Immobiliengutachter für ein Verkehrswertgutachten beauftragen. Hat das Objekt keine auffälligen Besonderheiten, dürfte in vielen Fällen ein Kurzgutachten ausreichen. Auch manche Makler können solche Gutachten anfertigen.

Scheidung mit Rosenkrieg

Manche Ehescheidungen laufen alles andere als harmonisch ab. Dann wird um jeden Cent – und damit auch um das gemeinsame Immobilienvermögen – gestritten. In diesen Fällen ist ein gerichtsfestes Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen nötig.

Erbengemeinschaft, die im Streit ist

Gleiches gilt, wenn eine Erbengemeinschaft im Clinch liegt. Auch dann muss das Gutachten gerichtsfest sein.

Das Finanzamt setzt die Erbschafts- oder die Schenkungssteuer möglicherweise zu hoch an

Wer ein größeres Vermögen erbt oder geschenkt bekommt, zahlt Erbschafts- beziehungsweise Schenkungssteuer. Je nach Verwandtschaftsgrad gibt es unterschiedliche Freibeträge: Bei Kindern beläuft sich dieser beispielsweise auf 400.000 Euro, erst für den darüberhinausgehenden Teil wird die Erbschafts- oder Schenkungssteuer fällig.

Die Wahrscheinlichkeit mit einem Immobilienerbe diesen Freibetrag zu überschreiten ist recht hoch. Es kann jedoch vorkommen, dass die Schätzung des Immobilienwertes durch das Finanzamt zu hoch erscheint. Dann kann ein Sachverständigengutachten dabei helfen, dies zu korrigieren.

Die Immobilie wird zwangsversteigert

Auch bei einer Immobilienzwangsversteigerung ist ein ausführliches und gerichtsfestes Gutachten nötig. Das Gutachten wird in diesem Fall jedoch nicht vom Immobilieneigentümer oder die die Zwangsversteigerung betreibende Bank beauftragt, sondern vom zuständigen Amtsgericht.

EU-Zertifizierung unserer Sachverständigen

Mit der Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 wird die persönliche und fachliche Qualifikation als Sachverständiger nachgewiesen, die den Auftraggebern Kompetenz und Sachverstand auf höchstem Niveau garantiert. Die Qualifikation und Weiterentwicklung zertifizierter Personen wird außerdem regelmäßig (gemäß den Vorgaben der DIN EN ISO/IEC 17024) durch eine Zertifizierungsstelle überprüft. Mit dieser Zertifizierung sind wir ebenfalls berechtigt, für Gerichte zu arbeiten und gerichtsfeste Gutachten zu erstellen.

Fachbereich

Immobilienbewertung

Eine objektive sowie marktgerechte Bewertung einer Immobilie ist für Eigentümer von immenser Bedeutung. Oft möchte man wissen, wie hoch der Wert der eigenen Immobilie tatsächlich ist. Besonders wichtig ist eine Immobilienbewertung natürlich für Käufer bzw. Verkäufer.

Ihre Immobilie wird von uns besichtigt und dann erfolgt eine Bewertung anhand aller bewertungsrelevanten Eckdaten und vorhandenen Unterlagen. Wir sind vor allem auf Immobilienbewertungen von Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie Gewerbeobjekten im europäischen Raum spezialisiert.

Wie läuft eine Immobilienbewertung in der Regel ab?

Die Bewertung einer Immobilie ist ein wichtiger Schritt, der in verschiedenen Situationen notwendig sein kann, wie zum Beispiel beim Kauf, Verkauf, bei Steuerangelegenheiten oder zur Bestimmung des Versicherungswerts. Der Prozess der Immobilienbewertung kann je nach Verwendungszweck, Art der Immobilie und regionalen Gegebenheiten variieren, aber hier ist eine allgemeine Übersicht darüber, wie eine Immobilienbewertung in der Regel abläuft:

1.

Auswahl eines Sachverständigen oder Gutachters: Der erste Schritt ist die Auswahl eines qualifizierten und erfahrenen Sachverständigen oder Gutachters. In vielen Ländern und Regionen müssen Gutachter bestimmte Qualifikationen und Zulassungen besitzen.

2.

Datenerfassung: Der Gutachter sammelt umfassende Informationen über die zu bewertende Immobilie. Dazu gehören Details zur Größe, zum Zustand, zur Lage, zur Bauweise und zu den Ausstattungsmerkmalen der Immobilie.

3.

Marktanalyse: Der Gutachter führt eine Marktanalyse durch, um herauszufinden, wie ähnliche Immobilien in der Region in den letzten Monaten verkauft wurden. Dies kann eine umfassende Recherche von Verkaufsdaten und Markttrends einschließen.

4.

Erstellung des Gutachtens: Der Gutachter erstellt ein schriftliches Gutachten, das die Bewertung der Immobilie und die Grundlagen für die Wertermittlung erläutert. Das Gutachten sollte alle relevanten Informationen und Annahmen transparent darlegen.

Fachbereich

Bauschäden

Im Rahmen einer Bauschadensanalyse werden vorhandene Schäden an Gebäuden analysiert und ebenso die Ursachen der Schäden ermittelt.

Grundlage der Schadensanalyse ist das gewerkeübergreifende Fachwissen der EU-zertifizierten Sachverständigen nach der DIN EN ISO/IEC 17024. Dieses Wissen wird durch modernste Messtechnik und Computerprogramme ergänzt.

Eine umfassende und fachkundige Bauschadensanalyse ist die Basis für die Erarbeitung eines Sanierungs- oder Instandsetzungskonzeptes. Ermittelt werden können ebenso die zu erwartenden Sanierungskosten.

Wie läuft eine Bauschadenanalyse in der Regel ab?

Eine Bauschadenanalyse ist ein Verfahren zur Untersuchung und Bewertung von Schäden an Gebäuden oder Bauwerken. Sie wird oft von Bauexperten, Gutachtern, Ingenieuren oder Sachverständigen durchgeführt. Hier ist eine allgemeine Übersicht darüber, wie eine Bauschadenanalyse in der Regel abläuft:

1.

Kontaktaufnahme und Auftragsklärung: Der erste Schritt besteht darin, dass der Auftraggeber, der typischerweise der Eigentümer des betroffenen Gebäudes ist, einen Fachmann beauftragt, die Schäden zu analysieren. In diesem Stadium werden die Details des Auftrags, die Art der Schäden und die spezifischen Ziele der Analyse geklärt.

2.

Visuelle Inspektion: Der Experte beginnt mit einer visuellen Inspektion des betroffenen Gebäudes. Dabei werden die sichtbaren Schäden, wie Risse, Feuchtigkeitsprobleme, Setzungen oder andere Auffälligkeiten, dokumentiert. Der Gutachter kann auch historische Baupläne und Dokumentationen prüfen, um die ursprüngliche Bauweise und Materialien zu verstehen.

3.

Untersuchung der Ursachen: Der Bausachverständige untersucht die Ursachen der Schäden. Dies kann eine gründliche Analyse der Baustoffe, der Konstruktionsmethoden, der Baugeschichte, der Umweltfaktoren, wie Feuchtigkeit oder Bodenverhältnisse, sowie anderer relevanter Faktoren beinhalten.

4.

Analyse und Gutachten: Basierend auf den gesammelten Daten führt der Experte eine eingehende Analyse durch, um die Ursachen der Schäden zu identifizieren und ihre Auswirkungen zu bewerten. Der Gutachter erstellt ein Gutachten, das die Ergebnisse der Analyse zusammenfasst und Empfehlungen zur Behebung der Schäden enthält.

Fachbereich

Juristik

Bauschäden sowie falsch oder mangelhaft ausgeführte Bauleistungen sind leider keine Seltenheit mehr und können erhebliche Kosten verursachen. Da Gutachter keine juristischen Fragen beantworten können bzw. dürfen, sollte man daher bei allen juristischen Fragen zur Schadensregulierung oder zur aktuellen Gesetzeslage eine professionelle Rechtsberatung einholen und sich kompetent vertreten lassen.

Durch unser umfangreiches, nationales Netzwerk ist es uns gelungen verschiedenste Top-Anwälte und Top-Kanzleien aus den Bereichen Baurecht sowie Immobilienrecht zu akquirieren. Die Juristen sind durchgehend anerkannte Spezialisten im Baurecht sowie im Immobilienrecht und können Ihnen helfen, die richtigen Schritte auf dem Weg zur Durchsetzung Ihrer Interessen bzw. Ihres Rechts einzuleiten. Das spart Zeit, Geld und vor allem Nerven.

Durch die enge Zusammenarbeit wird unseren Kunden ein hohes und umfangreiches Maß an Professionalität und Qualität geboten. Gerne stellen wir für Sie den Kontakt zu unseren juristischen Kooperationspartnern her.

Fachbereich

Bauabnahmen

Unsere erfahrenen Bausachverständigen helfen Ihnen mit einer neutralen Begleitung bei der Bauabnahme. Die Gutachter überprüfen und dokumentieren den Ausführungszustand der geleisteten Arbeiten sowie die Einhaltung der vertraglich festgelegten Dienstleistungen. Durch Einsatz modernster Messtechnik sind unsere Bausachverständigen in der Lage, Ausführungsfehler und Schwachstellen zu erkennen, festzuhalten und entsprechend beheben zu lassen, noch bevor die Gewährleistungszeit bzw. der Gewährleistungsübergang an den Eigentümer beginnt.

Es ist zu beachten, dass die Beweislast sich mit einer erfolgreichen Abnahme umkehrt. Durch das erstellte Gutachten unserer Sachverständigen minimieren Sie das Risiko, dass Mängel später zur Kostenfalle werden. Sollten die vorhandenen Mängel nicht abgestellt werden, können unsere Sachverständigen eine Kostenschätzung anfertigen, welche Sie beim Verkäufer, beim Anwalt oder auch vor Gericht einreichen können.

Wie läuft eine Bauabnahme in der Regel ab?

Bei einer Bauabnahme überprüfen unsere erfahrenen Bausachverständigen den Zustand der durchgeführten Arbeiten und die Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen. Mit Hilfe modernster Messtechnik werden Ausführungsfehler und Schwachstellen erkannt und dokumentiert, noch bevor die Gewährleistungszeit beginnt.

1.

Ortsbegehung mit dem Sachverständigen nach Übersendung aller erforderlichen Informationen und Daten.

2.

Überprüfung der vertraglich vereinbarten Leistungen auf Vollständigkeit und Funktionalität.

3.

Dokumentation vorhandener Ausführungsfehler und Ausführungsmängel sowie fehlender, vertraglicher Leistungen.

4.

Anfertigung eines schriftlichen Gutachtens und Anfertigung einer Kostenschätzung sofern aufgelistete Mängel nicht beseitigt wurden.

Fachbereich

Beratung vor Immobilienkauf

Bevor Sie eine Immobilie kaufen, sollten Sie mit einen Sachverständigen beauftragen, welcher die Immobilie vorab begutachtet und hierbei verschiedenste Überprüfungen und Messmethoden anstellt.

Unsere Sachverständigen geben Ihnen noch vor Ort ein entsprechendes Feedback über den baulichen Zustand der Immobilie und ob diese eventuell unangenehme Überraschungen oder Risiken für Sie bereithält.

Eine Gewährleistung vom Verkäufer für später entdeckte Schäden oder Mängel gibt es in der Regel nicht. Hierbei gilt der Grundsatz „Gekauft wie gesehen“. Deshalb ist es wichtig, die Immobilie vor dem Kauf durch einen Gutachter sorgfältig überprüfen zu lassen. Dieser kann Ihnen viel Zeit, Nerven und vor allem Geld ersparen. Vor dem Besichtigungstermin benötigen unsere Sachverständigen folgende Daten und Informationen:

Wie läuft eine gutachterliche Beratung vor einem Immobilienkauf ab?

Eine gutachterliche Beratung vor einem Immobilienkauf beinhaltet eine gründliche Untersuchung der Immobilie durch einen Sachverständigen, der verschiedene Überprüfungen und Messungen durchführt. Dabei erhalten Sie vor Ort ein Feedback über den Zustand der Immobilie und mögliche Risiken.

1. Gemeinsame Objektbesichtigung

Einer unserer Bausachverständigen besichtigt gemeinsam mit Ihnen, dem Eigentümer oder dem Immobilienmakler das Objekt.

2. Ausführliche Vor-Ort-Beratung

Zu den Kriterien Bauqualität und Kaufpreis werden Sie im Rahmen einer Kaufberatung ausführlich Vor-Ort beraten.

3. Beurteilung des baulichen Zustandes

Die Immobilie wird durch verschiedenste Untersuchungs- und Prüfmethoden auf Schäden oder vorhandene Mängel genauestens überprüft. Hierbei greifen unsere Gutachter auf modernste Messtechnik zurück.

4. Feedback zur Immobilie

Nach ausgiebiger Überprüfung der Immobilie geben unsere Sachverständigen Ihnen ein entsprechendes Feedback zur Immobilie. Bei Bedarf fertigen unsere Gutachter auch eine schriftliche Stellungnahme an.

Fachbereich

Schimmelschäden

Schimmelpilzbefall gehört zu den unangenehmsten Mängeln bzw. Schäden, welche in Wohnungen, Häusern und anderen Immobilien auftreten können. Ein Schimmelpilzbefall kann durch vielerlei Ursachen zustande kommen wie beispielsweise Wärmebrücken, aufsteigende Feuchtigkeit, falsches Heiz- und Lüftungsverhalten, Bauschäden etc. Jedoch kommt es hierbei oftmals zum Streit zwischen Mieter und Vermieter. Daher ist es empfehlenswert, ein qualifiziertes Sachverständigenunternehmen mit entsprechender Messtechniken bezüglich der Ursachenermittlung des Schimmelbefalls zu beauftragen. So können unnötige und zeitaufwendige Auseinandersetzungen zwischen beiden Vertragsparteien vermieden werden.

Voraussetzung für die sichere, rechtliche Bewertung der Verschuldensfrage ist eine zuverlässige Beurteilung der technischen und bauphysikalischen Gegebenheiten des Sachverständigen. Hierzu ist eine sorgfältige Anamnese, aber auch kritische Untersuchung möglicher Einflussfaktoren notwendig. Der Sachverständige kann nicht nur die Ursache für den Schimmelpilzbefall ermitteln, sondern auch das Kostenrisiko für beide Parteien verringert.

Wie läuft eine Schimmelschadenanalyse in der Regel ab?

Die Schimmelschadenanalyse ist ein wichtiger Prozess zur Untersuchung und Bewertung von Schimmelschäden in Gebäuden. Schimmel kann nicht nur die Gesundheit gefährden, sondern auch das Gebäude beschädigen. Die Schimmelschadenanalyse wird normalerweise von qualifizierten Fachleuten wie Umweltberatern, Gutachtern oder Schadensanalysten durchgeführt. Hier ist eine allgemeine Übersicht darüber, wie eine Schimmelschadenanalyse in der Regel abläuft:

1.

Kontaktaufnahme und Auftragsklärung: Der erste Schritt besteht darin, dass der Auftraggeber, der in der Regel der Eigentümer des betroffenen Gebäudes ist, einen Fachmann beauftragt, die Schimmelschäden zu analysieren. Während dieses Schritts werden die Details des Auftrags, die Art der Schimmelschäden und die spezifischen Ziele der Analyse geklärt.

2.

Messungen und Probenentnahme: Der Gutachter kann Luftproben und Oberflächenproben nehmen, um die Art und das Ausmaß des Schimmels zu bestimmen. Diese Proben werden in der Regel in ein Labor geschickt, wo sie auf Schimmelarten und Sporenkonzentrationen analysiert werden.

3.

Feuchtigkeitsuntersuchungen: Um die Ursachen der Schimmelbildung zu ermitteln, kann der Experte Feuchtigkeitsuntersuchungen durchführen, um festzustellen, wo und wie Wasser in das Gebäude eindringt. Dies kann die Verwendung von Feuchtigkeitsmessgeräten und Infrarotkameras beinhalten.

4.

Ursachenanalyse: Der Schadensanalyst untersucht die Gründe für das Schimmelwachstum. Dies kann Leckagen in der Gebäudehülle, unzureichende Belüftung, Wasserschäden, mangelnde Isolierung und andere Faktoren umfassen, die zur Feuchtigkeitsakkumulation und Schimmelbildung führen.

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