Förtsch Sachverständigenunternehmen GmbH, Sachverständige für Bau und Immobilien
Immobilienbewertung, Förtsch Experts
Immobilie geerbt

Erbschafts­gutachten

Mit einer geerbten Immobilie kommen die Fragen: Was ist sie wert, wie hoch fällt die Steuer aus, wie wird sie aufgeteilt? Wir liefern Ihnen die neutrale, anerkannte Bewertungsgrundlage, mit der Sie sicher entscheiden.

Ein Erbfall belastet genug. Wenigstens der Immobilienwert sollte klar sein

Wer eine Immobilie erbt, steht oft mitten in der Trauer vor sehr praktischen Fragen: Was ist das Haus wirklich wert? Wie viel Erbschaftsteuer fällt an? Wie wird der Wert unter Miterben fair aufgeteilt? Genau hier setzen wir an: mit einer nachvollziehbaren, unabhängigen Immobilienbewertung, die vor dem Finanzamt Bestand hat und in der Erbengemeinschaft für eine gemeinsame Faktenbasis sorgt.

Das Finanzamt bewertet geerbte Immobilien in einem typisierten Massenverfahren nach dem Bewertungsgesetz. Niemand besichtigt dafür das Haus, gerechnet wird mit Durchschnittswerten. Diese pauschale Bewertung fällt nicht selten höher aus als der tatsächliche Marktwert. Über § 198 BewG können Sie einen niedrigeren Wert nachweisen, in aller Regel mit dem Gutachten eines qualifizierten Sachverständigen. Genau das erstellen wir für Sie.

Fristen, der Unterschied zwischen typisiertem Wert und Marktwert, die häufigsten Fehler: Was Erben in den ersten Wochen wissen sollten, steht in unserem Ratgeber „Was Erben über das Erbschaftsgutachten wissen müssen“.

Drei typische Situationen

Erbschaftsteuer beim Finanzamt

Erbengemeinschaft

Pflichtteil & Notar

Beispielrechnung: So senkt ein Gutachten die Erbschaftsteuer

Ein Kind erbt das Elternhaus. Das Finanzamt setzt den Wert im typisierten Verfahren an, ohne die Immobilie je gesehen zu haben. Den Sanierungsstau (alte Heizung, feuchter Keller, Dach von 1978) berücksichtigt es dabei nicht:

Damit Ihr Gutachten beim Finanzamt Bestand hat

Nicht jede Bewertung wird akzeptiert. Für den Nachweis nach § 198 BewG verlangt der Gesetzgeber ein Gutachten des Gutachterausschusses oder eines qualifizierten Sachverständigen, etwa mit Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024. Einfache Online-Bewertungen oder Makler-Einschätzungen genügen nicht. Darauf können Sie sich bei uns verlassen:

  • Qualifizierte Sachverständige mit anerkannter Zertifizierung.
  • Bewertung zum richtigen Stichtag: Maßgeblich ist der Todestag. Wir ermitteln den Wert exakt zu diesem Zeitpunkt.
  • Alle wertmindernden Faktoren berücksichtigt: Sanierungsstau, Baumängel, Rechte und Belastungen (z. B. Wohnrecht, Nießbrauch) fließen ein. Im typisierten Verfahren des Finanzamts fehlen sie.
  • Diskrete, empathische Abwicklung: Wir wissen, in welcher Situation Sie sich befinden, und arbeiten entsprechend rücksichtsvoll und zügig.
  • Zusammenarbeit mit Kanzleien: Rechtliche und steuerliche Fragen klären Ihr Anwalt bzw. Steuerberater. Auf Wunsch vermitteln wir den Kontakt zu unseren Kooperationspartnern.

Ratgeber zu Bewertung in besonderen Lebenslagen

Was Erben über das Erbschaftsgutachten wissen müssen

Freibeträge, Fristen, § 198 BewG und die häufigsten Fehler: der komplette Überblick für Erben mit Beispielrechnung.

Wertgutachten bei Scheidung: So vermeiden Sie Streit ums Haus

Auch bei der Trennung entscheidet der Immobilienwert: Stichtag, Zugewinnausgleich und die drei Wege zur Lösung.

Ein erstes Gespräch ist diskret und unverbindlich

Wobei wir unterstützen

Drei Wege, auf denen ein Gutachten hilft

Erbschaftsteuer beim Finanzamt

Übersteigt der Nachlass die Freibeträge (500.000 € für Ehepartner, 400.000 € je Kind), wird jeder zu hoch angesetzte Euro besteuert. Mit einem Gutachten nach § 198 BewG weisen Sie den realen, oft niedrigeren Wert nach. Das senkt die Steuer unmittelbar.

Erbengemeinschaft

Wenn mehrere erben, ist der Immobilienwert der häufigste Streitpunkt, etwa wenn ein Miterbe ausgezahlt werden soll. Ein neutrales Gutachten ersetzt Bauchgefühl durch Fakten und verhindert jahrelange Konflikte.

Pflichtteil & Notar

Pflichtteilsansprüche bemessen sich am Nachlasswert und damit maßgeblich am Immobilienwert. Auch für Erbauseinandersetzungen beim Notar liefert unser Gutachten die belastbare Grundlage.

Zertifiziert durch

  • Zertifikat DIAZert
  • Zertifikat IQ-Zert
86 %Wiederbeauftragungsrate
100 %Kundenzufriedenheit
92 %Empfehlungsrate

Das sagen unsere Auftraggeber

5,0

29 Bewertungen auf Google

Alle Bewertungen lesen
  • Herr Förtsch hat uns mit großer fachlicher Kompetenz und sehr engagiert durch ein Wertgutachten begleitet. Wir waren immer in den Fortschritt eingebunden und Herr Förtsch war stets für Rückfragen erreichbar. Wir sind sehr zufrieden und würden das Sachverständigenunternehmen Förtsch uneingeschränkt weiterempfehlen.

    Maximilian M.Januar 2026
  • Sehr kompetenter und engagierter Sachverständiger. Der Sachverständige hat sich viel Zeit genommen, alles verständlich erklärt und war jederzeit erreichbar. Man fühlt sich bei ihm sehr gut aufgehoben, ernst genommen und fachlich bestens beraten.

    Annalena GebhartDezember 2025
  • Wir haben zusammen mit Herrn Förtsch ein großes Renovierungsprojekt durchgeführt. Die Zusammenarbeit war äußerst professionell, die Abstimmung unkompliziert und das Ergebnis überzeugend. Jederzeit wieder.

    Robert EirichNovember 2025
Häufig gefragt

Fragen und Antworten

Brauche ich überhaupt ein Gutachten, wenn ich erbe?
Nicht immer. Liegt der Nachlasswert sicher unter Ihrem Freibetrag (z. B. 500.000 € als Ehepartner, 400.000 € als Kind), fällt keine Erbschaftsteuer an. Ein Gutachten lohnt sich, wenn der Freibetrag überschritten wird, wenn Miterben ausgezahlt werden sollen oder wenn Pflichtteilsansprüche im Raum stehen.
Ist es zu spät, wenn das Finanzamt den Wert schon festgesetzt hat?
In vielen Fällen nicht. Gegen den Feststellungsbescheid können Sie innerhalb der Einspruchsfrist (in der Regel ein Monat) vorgehen und den niedrigeren Wert per Gutachten nachweisen. Sprechen Sie uns möglichst früh an. Die verfahrensrechtliche Begleitung übernimmt Ihr Steuerberater oder Anwalt.
Was kostet ein Erbschaftsgutachten?
Die Kosten hängen von Objektart und Umfang ab und liegen bei Ein- und Zweifamilienhäusern typischerweise im niedrigen bis mittleren vierstelligen Bereich. Angesichts möglicher Steuerersparnisse im fünfstelligen Bereich amortisiert sich das Gutachten häufig um ein Vielfaches. Sie erhalten vorab einen verbindlichen Festpreis.
Welcher Stichtag gilt für die Bewertung?
Maßgeblich ist der Todestag des Erblassers (Bewertungsstichtag). Wir ermitteln den Marktwert exakt zu diesem Zeitpunkt, auch wenn die Ortsbesichtigung erst Wochen später stattfindet.
Mindert ein eingetragenes Wohnrecht oder Nießbrauch den Wert?
Ja, deutlich. Eingetragene Nutzungsrechte wie Wohnrecht oder Nießbrauch mindern den Wert der Immobilie, oft um fünf- bis sechsstellige Beträge. Wir berücksichtigen solche Belastungen in der Bewertung; die steuerliche Kapitalisierung nach § 14 BewG stimmt Ihr Steuerberater ab.
In welcher Region sind Sie tätig?
Unser Schwerpunkt liegt in Ober- und Mittelfranken, insbesondere in Bamberg, Nürnberg, Erlangen, Bayreuth und Coburg. Auch überregionale Erbfälle (z. B. geerbte Immobilie in Franken bei Wohnsitz anderswo) betreuen wir regelmäßig. Der gesamte Prozess läuft auf Wunsch digital.
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