Ein Erbfall belastet genug. Wenigstens der Immobilienwert sollte klar sein
Wer eine Immobilie erbt, steht oft mitten in der Trauer vor sehr praktischen Fragen: Was ist das Haus wirklich wert? Wie viel Erbschaftsteuer fällt an? Wie wird der Wert unter Miterben fair aufgeteilt? Genau hier setzen wir an: mit einer nachvollziehbaren, unabhängigen Immobilienbewertung, die vor dem Finanzamt Bestand hat und in der Erbengemeinschaft für eine gemeinsame Faktenbasis sorgt.
Das Finanzamt bewertet geerbte Immobilien in einem typisierten Massenverfahren nach dem Bewertungsgesetz. Niemand besichtigt dafür das Haus, gerechnet wird mit Durchschnittswerten. Diese pauschale Bewertung fällt nicht selten höher aus als der tatsächliche Marktwert. Über § 198 BewG können Sie einen niedrigeren Wert nachweisen, in aller Regel mit dem Gutachten eines qualifizierten Sachverständigen. Genau das erstellen wir für Sie.
Fristen, der Unterschied zwischen typisiertem Wert und Marktwert, die häufigsten Fehler: Was Erben in den ersten Wochen wissen sollten, steht in unserem Ratgeber „Was Erben über das Erbschaftsgutachten wissen müssen“.
Drei typische Situationen
Erbschaftsteuer beim Finanzamt
Erbengemeinschaft
Pflichtteil & Notar
Beispielrechnung: So senkt ein Gutachten die Erbschaftsteuer
Ein Kind erbt das Elternhaus. Das Finanzamt setzt den Wert im typisierten Verfahren an, ohne die Immobilie je gesehen zu haben. Den Sanierungsstau (alte Heizung, feuchter Keller, Dach von 1978) berücksichtigt es dabei nicht:
Damit Ihr Gutachten beim Finanzamt Bestand hat
Nicht jede Bewertung wird akzeptiert. Für den Nachweis nach § 198 BewG verlangt der Gesetzgeber ein Gutachten des Gutachterausschusses oder eines qualifizierten Sachverständigen, etwa mit Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024. Einfache Online-Bewertungen oder Makler-Einschätzungen genügen nicht. Darauf können Sie sich bei uns verlassen:
- Qualifizierte Sachverständige mit anerkannter Zertifizierung.
- Bewertung zum richtigen Stichtag: Maßgeblich ist der Todestag. Wir ermitteln den Wert exakt zu diesem Zeitpunkt.
- Alle wertmindernden Faktoren berücksichtigt: Sanierungsstau, Baumängel, Rechte und Belastungen (z. B. Wohnrecht, Nießbrauch) fließen ein. Im typisierten Verfahren des Finanzamts fehlen sie.
- Diskrete, empathische Abwicklung: Wir wissen, in welcher Situation Sie sich befinden, und arbeiten entsprechend rücksichtsvoll und zügig.
- Zusammenarbeit mit Kanzleien: Rechtliche und steuerliche Fragen klären Ihr Anwalt bzw. Steuerberater. Auf Wunsch vermitteln wir den Kontakt zu unseren Kooperationspartnern.
Ratgeber zu Bewertung in besonderen Lebenslagen
Was Erben über das Erbschaftsgutachten wissen müssen
Freibeträge, Fristen, § 198 BewG und die häufigsten Fehler: der komplette Überblick für Erben mit Beispielrechnung.
Wertgutachten bei Scheidung: So vermeiden Sie Streit ums Haus
Auch bei der Trennung entscheidet der Immobilienwert: Stichtag, Zugewinnausgleich und die drei Wege zur Lösung.
Ein erstes Gespräch ist diskret und unverbindlich