Förtsch Sachverständigenunternehmen GmbH, Sachverständige für Bau und Immobilien
Gutachten für juristische Zwecke, Förtsch Experts
Leistung

Gutachten für juristische Zwecke

Gutachten für Rechtsstreitigkeiten, formal sauber aufgebaut und auch dann belastbar, wenn die Gegenseite widerspricht.

Leistungsumfang

  • Gutachten für Gerichts- und Schlichtungsverfahren
  • Privatgutachten zur Vorbereitung eines Rechtsstreits
  • Schiedsgutachten bei Streit zwischen den Parteien
  • Überprüfung gegnerischer Gutachten
  • Beweissicherung vor Baubeginn und vor Sanierungen
  • Zusammenarbeit mit spezialisierten Anwaltskanzleien

Sachverstand, der vor Gericht Bestand hat

Falsch angesetzte Immobilienwerte, unklare Schadensursachen und fehlerhafte Bauleistungen enden häufig vor Gericht. Damit eine Position dort trägt, braucht sie mehr als eine Einschätzung: Sie braucht einen prüfbaren Befund, eine saubere Herleitung und eine Dokumentation, die auch dem Widerspruch der Gegenseite standhält.

Unsere Gutachten sind so aufgebaut, dass jede Aussage auf einen Messwert, ein Foto oder eine benannte Quelle zurückgeführt werden kann. Das ist der Unterschied zwischen einer Meinung und einem Beweismittel.

Enge Zusammenarbeit mit Anwaltskanzleien

Wir arbeiten eng mit namhaften Anwaltskanzleien zusammen. Ihre Schwerpunkte sind Baurecht, Vertragsrecht, Immobilienrecht, Erbrecht und Steuerrecht. So greifen Sachverstand und juristische Arbeit ineinander, wenn Ihr Fall vor Gericht geht.

Beweissicherung: früh dokumentieren spart Verfahren

Vor Baubeginn auf dem Nachbargrundstück, vor Abbrucharbeiten oder vor einer Sanierung lohnt sich eine Beweissicherung. Der dokumentierte Zustand vorher ist später der einzige belastbare Vergleichsmaßstab.

Häufig gefragt

Fragen zu dieser Leistung

Was unterscheidet ein Privatgutachten vom Gerichtsgutachten?
Ein Gerichtsgutachten gibt das Gericht in Auftrag, ein Privatgutachten (auch Parteigutachten genannt) geben Sie selbst in Auftrag. Fachlich gelten dieselben Maßstäbe. Mit dem Privatgutachten belegen Sie Ihre eigene Position vor oder während des Verfahrens.
Übernehmen Sie auch Beweissicherungen vor Baubeginn?
Ja. Gerade bei Nachbarbebauung, Abbruch- oder Tiefbauarbeiten ist die Dokumentation des Zustands vor Beginn der Arbeiten der wirksamste Schutz.
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