Förtsch Sachverständigenunternehmen GmbH, Sachverständige für Bau und Immobilien
Neubaugutachten
Bevor Sie abnehmen

Neubau­gutachten

Ihr Neubau ist fast fertig, die Abnahme steht bevor. Wir begutachten ihn für Bauherren und Käufer neutral und fachgerecht, und zwar rechtzeitig vorher.

Begutachtung vor der Abnahme

Auch beim Neubau gilt: Was bei der Abnahme nicht dokumentiert ist, müssen Sie später beweisen. Ausführungsmängel finden sich bei nahezu jedem Bauvorhaben. Entscheidend ist, ob sie rechtzeitig auffallen.

Wir prüfen den Neubau vor der Abnahme systematisch gegen Bauvertrag, Baubeschreibung und die anerkannten Regeln der Technik. Ein Mangel ist dabei jede Abweichung von dem, was vertraglich geschuldet ist. Sie erhalten eine belastbare Mängelliste mit Fotodokumentation, Bewertung der Wesentlichkeit und Fristsetzung.

Typische Feststellungen bei Neubauten

  • Undichtigkeiten und Fehlstellen in der Luftdichtheitsebene
  • Wärmebrücken durch mangelhaft ausgeführte Dämmung
  • Abweichungen von der vereinbarten Baubeschreibung
  • Mängel an Estrich, Putz und Fliesenarbeiten
  • Fehlende oder unvollständige Dokumentation der Haustechnik

Der richtige Zeitpunkt

Melden Sie sich, bevor die Abnahme ansteht. Was bis dahin nicht dokumentiert ist, müssen Sie später selbst beweisen. Und was einmal verdeckt ist, lässt sich nur noch mit Bauteilöffnung prüfen.

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