
Unsere Dienstleistungen
• Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB
• Marktwert- und Beleihungswertgutachten
• Immobilienbewertung für Erbschaft, Scheidung und steuerliche Zwecke
• Beratung zur Wertermittlung vor Kauf oder Verkauf
• Immobilienbewertung
• Grundstücksbewertung
• Kaufberatung von Immobilien
• Wertermittlung für Ein- und Zweifamilienhäuser
• Wertermittlung von Mehrfamilienhäusern
• Wertermittlung für Wohnungs- und Teileigentum
• Funktionsprüfungen
• Überprüfung von Gutachten
• Kurzgutachtenerstellung
• Vollgutachtenerstellung
• Verhandlungshilfe bei Immobilienkauf
• Verhandlungshilfe bei Immobilienverkauf
• Schiedsgutachten
Die Bewertung einer Immobilie ist ein wichtiger Schritt, der in verschiedenen
Situationen notwendig sein kann, wie zum Beispiel beim Kauf, Verkauf, bei
Steuerangelegenheiten oder zur Bestimmung des Versicherungswerts. Der Prozess der
Immobilienbewertung kann je nach Verwendungszweck, Art der Immobilie und
regionalen Gegebenheiten variieren, aber hier ist eine allgemeine Übersicht darüber,
wie eine Immobilienbewertung in der Regel abläuft:
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Auswahl eines Sachverständigen oder Gutachters
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Die Vergleichswertmethode ist ein zentraler Bestandteil der Immobilienbewertung. Sie basiert auf dem aktuellen Marktgeschehen und berücksichtigt Angebot und Nachfrage. Faktoren wie Lage, Größe, Zustand, Ausstattung und vergleichbare Verkaufspreise in der Umgebung spielen hier eine wichtige Rolle. Ebenso werden bei dieser Art der Wertermittlung ähnliche Immobilien in der Nähe als Referenz herangezogen, um den Marktwert zu ermitteln.
Die Ertragswertmethode konzentriert sich auf die Ertragsfähigkeit der Immobilie. Sie ist besonders relevant bei Mietobjekten. Der Wert einer Immobilie wird hier auf Basis der erwarteten zukünftigen Einnahmen aus Vermietung und des Kapitalisierungszinssatzes berechnet. Die Ertragswertmethode ist besonders nützlich für Investoren, die den Cashflow einer Immobilie analysieren und prognostizieren möchten.
Die Sachwertmethode betrachtet den baulichen Zustand und die Substanz der Immobilie. Hier werden die Kosten für den Neubau oder die Instandsetzung der Immobilie herangezogen, um den Sachwert zu ermitteln. Dieser Ansatz ist insbesondere bei selbstgenutzten Immobilien relevant, bei denen der Marktwert möglicherweise nicht so stark durch Mieteinnahmen beeinflusst wird.