Unser Auftraggeber, ein privater Interessent, beauftragte das anerkannte Sachverständigenunternehmen Förtsch Sachverständigenunternehmen GmbH mit einer umfangreichen Bewertung seiner Eigentumswohnung in Erlangen. Diese Bewertung war für steuerliche Zwecke bestimmt und sollte daher dem Finanzamt vorgelegt werden.
Nach einer gründlichen Ortsbesichtigung der Immobilie und einer Reihe von detaillierten Untersuchungen hat unser Sachverständiger ein umfassendes Gutachten gemäß § 194 BauGB erstellt. Dieses Gutachten präsentiert den aktuellen Verkehrswert der Immobilie, mit dem Ziel, maximale Transparenz und Klarheit für den Auftraggeber und das Finanzamt zu gewährleisten. Unsere bewährte Expertise in der Branche garantiert Präzision, Glaubwürdigkeit und Einhaltung aller regulativen Anforderungen.
Das zentrale Ziel dieses Projekts ist die fachgerechte und objektive Bewertung einer Immobilie unter Berücksichtigung aller relevanten Einflussfaktoren. Die Immobilienbewertung dient dem Auftraggeber als verlässliche Entscheidungsgrundlage für Kauf, Verkauf, Finanzierung oder Vermögensaufstellungen. Dabei werden Lage, Bausubstanz, Marktentwicklung sowie rechtliche und wirtschaftliche Aspekte umfassend analysiert, um einen realistischen Marktwert zu ermitteln.
Das Ergebnis des Projekts ist ein detailliertes Wertgutachten, das den ermittelten Verkehrswert (Marktwert) der Immobilie nachvollziehbar darstellt. Neben der fundierten Wertermittlung enthält das Gutachten eine Analyse der wertbeeinflussenden Faktoren sowie gegebenenfalls Empfehlungen zur Wertsteigerung oder zu notwendigen Sanierungsmaßnahmen. Das Gutachten dient dem Auftraggeber als belastbare Grundlage für Verkaufsverhandlungen, Finanzierungen, steuerliche Zwecke oder gerichtliche Auseinandersetzungen.
Die Qualitätssicherung hat bei diesem Projekt höchste Priorität. Die Förtsch Sachverständigenunternehmen GmbH garantiert durch den Einsatz etablierter Bewertungsmethoden, die gewissenhafte Untersuchung von Marktdaten und die hohe Fachkenntnis ihrer Sachverständigen, dass das erstellte Gutachten den tatsächlichen Verkehrswert der Immobilie exakt repräsentiert und den Anforderungen des § 194 BauGB entspricht.
Die Dauer der Immobilienbewertung hängt von der Art und Komplexität des Objekts, der Verfügbarkeit relevanter Unterlagen sowie der gewünschten Bewertungsmethode ab. In der Regel kann das Gutachten innerhalb weniger Wochen nach der Vor-Ort-Besichtigung erstellt und dem Auftraggeber übermittelt werden.