1.
Bei der Bauabnahme erfolgt eine gründliche Sichtprüfung aller Bauleistungen. Dies umfasst die Überprüfung der Bauqualität, die Einhaltung von Bauplänen und -spezifikationen sowie die Feststellung möglicher Mängel oder Abweichungen. Sollten Mängel festgestellt werden, werden diese dokumentiert und müssen vor der endgültigen Abnahme behoben werden.