Checkliste für den Wohnungskauf

VERSAMMLUNGSPROTOKOLLE

Lassen Sie sich die Protokolle der Eigentümerversammlungen aus den letzten drei Jahren geben. Es ist allerdings in 2020/ 2021 aufgrund von Corona vielleicht keine Versammlung durchgeführt worden.

INSTANDHALTUNGSRÜCKLAGE

Schauen Sie von der Immobilie auf den Gesamtbetrag der Instandhaltungsrücklage und wieder zurück auf die Immobilie – Passen der Zustand und die angesammelte Rücklage zusammen?

TEILUNGSERKLÄRUNG

Die Teilungserklärung (inkl. Aufteilungsplan) regelt die (Auf-)Teilung der Wohnungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Das ist die Grundlage warum Wohnungen einzeln verkauft werden können.

WOHNFLÄCHENBERECHNUNG

Spätestens die Bank will sie sehen: Die Wohnflächenberechnung. Während Sie die Wohnung schon vor Ihren Augen häuslich einrichten, interessiert die finanzierende Bank eher die Zahlen auf dem Grundriss.

GRUNDBUCHAUSZUG

Welche Nummer trägt das Sondereigentum (Ihre Wohnung), welcher Keller, welcher Abstellraum im Dachboden und welcher Stellplatz gehört dazu? Wie viele Miteigentumsanteile gehören zur Wohnung?

LIEGENSCHAFTSKARTE

Häufig fragt die Bank nach der Liegenschaftskarte oder dem amtlichen Lageplan. Lassen Sie sich die Flurkarte oder Katasterkarte geben und wenn diese nicht vorhanden ist, dann gleich beantragen.

WIRTSCHAFTSPLAN

Was ist für die Zukunft geplant? Wieviel Geld wird im kommenden Wirtschaftsjahr eingenommen und wieviel ausgegeben? Wieviel Geld wird von den Eigentümern der Instandhaltungsrücklage zugeführt?

HAUSGELDABRECHNUNG

Mit der Haus- oder Wohngeldabrechnung werden einmal jährlich alle Kosten für das Gemeinschaftseigentum abgerechnet. Was Ihr Mieter tragen muss, steht unter den umlagefähigen Kosten.

ENERGIEAUSWEIS

Ihre Wohnung hat zwar keinen eigenen Energieausweis, aber das gesamte Gebäude schon und Ihre Wohnung ist Teil davon. Ein Energieausweis ist nicht notwendig, wenn Denkmalschutz besteht.

GEBÄUDEVERSICHERUNG

Der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung ist nicht verpflichtend. Allerdings wird Ihre Bank oder Ihr Kreditinstitut diese sehen wollen, wenn Sie die Wohnung finanzieren möchten.

MIETVERTRAG

Sofern die Wohnung vermietet ist, lassen Sie sich auch den Mietvertrag vorlegen und schauen Sie nach was vereinbart ist. Bitte bedenken Sie dabei: Kauf bricht nicht Miete (§ 566 BGB).

BAUSACHVERSTÄNDIGEN MITNEHMEN

Bevor Sie Ihre Kaufentscheidung zugunsten der Wohnung treffen, lassen Sie diese durch unsere Sachverständigen überprüfen. Dieser kann Ihnen viel Geld, Zeit und Nerven ersparen. Schreiben Sie uns eine Mail an info@foertsch-experts.de, um unsere zertifizierten Sachverständigen die Immobilie auf Herz und Nieren überprüfen zu lassen.

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